Objektnummer 22240424
***Freuen Sie sich auf dieses Raumwunder !***
Einbauküche
Garage / Stellplatz
Balkon / Terrasse
Garten
Keller
Eckdaten
Objektart |
Einfamilienhaus |
Ort |
74257 Untereisesheim |
Wohnfläche |
ca. 163 m² |
Grundstücksfläche |
ca. 346 m² |
Baujahr |
unbekannt |
Zimmer |
7 |
Badezimmer |
2 |
Etagen |
3 |
Einzug |
nach Absprache |
Käufer Honorar |
2,97 % inkl. MwSt. |
Kaufpreis |
265 000 € |
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Objektbeschreibung
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Energieausweis
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Ausstattung
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Lage
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Sonstiges
Bei diesem Kulturdenkmal,
bedarf es immer einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung !
- möchten Sie inmitten Untereisesheim leben
- vielleicht in einem großen Haus, mit ihren Kindern und Großeltern
- Kindergarten, Grundschule, alles vor Ort
- der Radweg vom Neckar unweit entfernt
- Einkaufsmöglichkeiten Bäcker, Discounter
- sämtliche Ärzte
- Apotheke, Banken
............dies alles und noch viel mehr, bietet Untereisesheim !
Freuen Sie sich mit uns auf diese Besichtigung dieses 'Raumwunders'
Ein Energieausweis ist bei diesem Objekt laut Gesetz nicht erforderlich.
Die Ausstattung dieses Wohnhauses ist gepflegt, jedoch einfach. (Öl- und Holzheizung)
Die Erdgeschosswohnung und die Hälfte des 1. Dachgeschosses waren bewohnt.
Eine Ausbaureserve bietet das 1.DG und auch das 2. DG.
Eine Garage, Kellerraum (von außen begehbar) und ein Garten runden das Ganze ab.
Untereisesheim ist eine Gemeinde im Landkreis Heilbronn in Baden Württemberg.
Dieses schmucke Einfamilienwohnhaus steht schräg gegenüber vom Dorfbrunnen und des Untereisesheimer Rathauses .
Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetzes.
Denkmalpflegerisches Ziel ist es, das Denkmal in seinem überlieferten historischen Erscheinungsbild und seiner historischen Bausubstanz und seinem dokumentarischen Wert zu erhalten.
Geschützt ist immer das Gebäude in seiner Gesamtheit, also nicht nur einzelne Bauteile.
Grundsätzlich sind Zuschüsse aus Mitteln der Denkmalpflege denkbar, auch kann man steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, jedoch müssen alle Maßnahmen mit den Denkmalbehörden abgestimmt und genehmigt werden.
Zu diesem Thema erhalten Sie bei Interesse, sämtliche schriftliche Mitteilungen vom Landratsamt Heilbronn !
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