Heilbronner Straße 24, 74206 Bad Wimpfen
Ilona Roth Immobilien

Objektnummer 22240424
***Freuen Sie sich auf dieses Raumwunder !***

Einbauküche Garage / Stellplatz Balkon / Terrasse Garten Keller

Eckdaten

Objektart Einfamilienhaus
Ort 74257 Untereisesheim
Wohnfläche ca. 163 m²
Grundstücksfläche ca. 346 m²
Baujahr unbekannt
Zimmer 7
Badezimmer 2
Etagen 3
Einzug nach Absprache
Käufer Honorar 2,97 % inkl. MwSt.
Kaufpreis 265 000 €

Bei diesem Kulturdenkmal,

bedarf es immer einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung !

-  möchten Sie inmitten Untereisesheim leben

-  vielleicht in einem großen Haus, mit ihren Kindern und Großeltern

-  Kindergarten, Grundschule, alles vor Ort

-  der Radweg vom Neckar unweit entfernt

-  Einkaufsmöglichkeiten Bäcker, Discounter

-  sämtliche Ärzte 

-  Apotheke, Banken 

............dies alles und noch viel mehr, bietet Untereisesheim ! 

 

 

 

Freuen Sie sich mit uns auf diese Besichtigung dieses 'Raumwunders'

Ein Energieausweis ist bei diesem Objekt laut Gesetz nicht erforderlich.
Die Ausstattung dieses Wohnhauses ist gepflegt, jedoch einfach. (Öl- und Holzheizung)
Die Erdgeschosswohnung und die Hälfte des 1. Dachgeschosses waren bewohnt.
Eine Ausbaureserve bietet das 1.DG und auch das 2. DG.
Eine Garage, Kellerraum (von außen begehbar) und ein Garten runden das Ganze ab.
Untereisesheim ist eine Gemeinde im Landkreis Heilbronn in Baden Württemberg.
Dieses schmucke Einfamilienwohnhaus steht schräg gegenüber vom Dorfbrunnen und des Untereisesheimer Rathauses .
Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetzes.
Denkmalpflegerisches Ziel ist es, das Denkmal in seinem überlieferten historischen Erscheinungsbild und seiner historischen Bausubstanz und seinem dokumentarischen Wert zu erhalten.
Geschützt ist immer das Gebäude in seiner Gesamtheit, also nicht nur einzelne Bauteile.
Grundsätzlich sind Zuschüsse aus Mitteln der Denkmalpflege denkbar, auch kann man steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, jedoch müssen alle Maßnahmen mit den Denkmalbehörden abgestimmt und genehmigt werden.
Zu diesem Thema erhalten Sie bei Interesse, sämtliche schriftliche Mitteilungen vom Landratsamt Heilbronn !


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